Antragstellung bei der Behörde:
- Sie stellen vor Ort einen Antrag auf Erteilung eines Urlaubsfischereischeins.
- Hierfür benötigen Sie einen Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis).
- Nach Bezahlung der Fischereiabgabe und der Verwaltungsgebühr wird der digitale Urlaubsfischereischein bei der örtlichen Ordnungsbehörde sofort ausgedruckt und ausgehändigt und auf Wunsch auch per E-Mail zugesandt.
Antragstellung über einen Onlinedienst:
- Sie loggen sich in Ihr Servicekonto im Serviceportal des Landes ein.
- Wenn Sie noch kein Servicekonto eröffnet haben, legen Sie sich bitte zunächst ein kostenloses Servicekonto an.
- Wählen Sie den Dienst „Urlaubsfischereischein ausstellen oder verlängern“ aus und geben Sie die erforderlichen Daten ein.
- Nach Bezahlung der Fischereiabgabe und der Verwaltungsgebühr im Onlinedienst wird Ihnen der digitale Urlaubsfischereischein in das Postfach Ihres Servicekontos zugesandt.