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Verwaltungsleistung suchen


Auskünfte aus dem Fischereibuch anfordern


Möchten Sie wissen, wem ein bestimmtes Fischereirecht gehört, können Sie sich an die obere Fischereibehörde wenden und diese Auskunft anfordern. Sie bitten  formlos per Mail...

Leistungsbeschreibung

Möchten Sie wissen, wem ein bestimmtes Fischereirecht gehört, können Sie sich an die obere Fischereibehörde wenden und diese Auskunft anfordern. Sie bitten  formlos per Mail oder telefonisch eine Auskunft aus dem Fischereibuch an. Wenn Sie ein begründetes Interesse vorweisen, in dem Sie plausibel Ihre Gründe erläutern, erhalten Sie die Auskunft von der oberen Fischereibehörde, indem Ihnen der Inhaber des Fischereirechtes benannt wird. Das Fischereibuch dient demnach als zentrales Auskunftsregister.


Verfahrensablauf
  • Sie fragen bei der oberen Fischereibehörde formlos per Mail oder telefonisch eine Auskunft aus dem Fischereibuch an.
  • Sie erläutern Ihre Gründe, warum Sie diese Auskunft benötigen.
  • Anschließend erhalten Sie die Auskunft von der oberen Fischereibehörde, indem Ihnen der Inhaber des Fischereirechtes benannt wird.
Voraussetzungen

Es muss ein begründetes Interesse vorliegen: Die Gründe erläutern Sie, je nachdem in welcher Form Sie den Antrag stellen, schriftlich oder mündlich

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Adresse
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon
+49 4347 704-0
Fax
+49 4347 704-116
E-Mail
Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
WWW
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht

    Webseiten-ID: 20042104