An die zuständige Schulaufsicht im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (oberste Schulaufsicht), das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (Landesamt – SHIBB - als obere Schulaufsicht für die berufsbildenden Schulen) oder das zuständige Schulamt (untere Schulaufsicht). Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Schule (Schulart und Region), an der Sie tätig sind bzw. die Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht.