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Verwaltungsleistung suchen


Jagdsteuer bezahlen


Wenn Sie das Jagdrecht selbst ausüben oder ausüben lassen, kann es sein, dass Sie eine Jagdsteuer zahlen müssen.


Leistungsbeschreibung

Die Jagdsteuer ist eine Gemeindesteuer. Ob sie erhoben wird oder nicht, entscheidet der jeweilige Kreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt.


Verfahrensablauf
  • Sie stellen einen Antrag auf Zahlung der Jagdsteuer oder Sie erhalten eine Aufforderung der zuständigen Unteren Jagdbehörde, Jagdsteuer zu zahlen.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Jagdsteuer.
  • Sie zahlen die Jagdsteuer.
An wen muss ich mich wenden?

Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung)

Voraussetzungen
  • Sie üben das Jagdrecht aus oder lassen es ausüben.
  • Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt erhebt die Jagdsteuer.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Dokumente Sie für die Zahlung der Jagdsteuer benötigen, können Sie bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde erfragen.

Welche Gebühren fallen an?

Für genauere Informationen über die Höhe der Steuer wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Untere Jagdbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Steuer nach dem Ablauf des Steuerjahres bezahlen. Das Steuerjahr ist entweder das Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) oder das Pachtjahr, sofern es vom Jagdjahr abweicht.

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)

§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Ordnung
Adresse
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon
+49 4121 4502-0
E-Mail
waffen.jagd.ordnung@kreis-pinneberg.de
WWW
Sicherheit und Bevölkerungsschutz - Team Ordnung
Öffnungszeiten

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Verkehrsanbindung
Kurt-Wagener-Str.
  • Bus: Linie 6502
Parkplätze
  • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
  • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

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