An die Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Kiel.
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Quelle: Redaktion Stadt Kiel
In der Landeshauptstadt Kiel können Sie als Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeuges mit einem CO2- Ausstoß bis zu 100 g/km (ab 01.03.2017, vorher bis 120g/km) auf öffentlich gewidmeten und bewirtschafteten Parkplätzen zeitlich befristet vergünstigt oder kostenfrei parken. Dasselbe gilt für Halterinnen oder Halter von Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die mit den dafür vorgesehenen Kfz-Sonderkennzeichen versehen sind.
An die Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Kiel.
Der CO2- Ausstoß Ihres Kraftfahrzeuges ergibt sich aus dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld V.7) oder aus der sogenannten EWG – Übereinstimmungsbescheinigung oder einer auf das Fahrzeug bezogenen gesonderten Bescheinigung von Herstellern oder Generalimporteuren.
Darüber hinaus geben auch Gutachten amtlich anerkannter Kfz-Sachverständiger oder anerkannter Kfz-Prüfingenieure Auskunft über den CO2- Ausstoß eines Kraftfahrzeuges. Einer dieser Nachweise ist vorzulegen.
Es wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 5 Euro erhoben.
Die "Frei-Parken-Plakette" gilt immer nur im Zusammenhang mit der jeweils geltenden Parkgebührenverordnung der Landeshauptstadt Kiel und dem darin festgelegten Grenzwert für den CO²-Ausstoß.
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