Kinderschutz

Kinderschutz

Kinderschutz geht uns alle an!

 

Denn Kinderschutz kann nur dann gut gelingen, wenn er als gemeinsame Aufgabe aller Berufsgruppen, die in ihrem Arbeitsalltag mit jungen Menschen in Kontakt stehen, verstanden wird und alle AkteurInnen gut zusammenarbeiten.

Gleichzeitig stellt diese Zusammenarbeit eine besondere Herausforderung dar, da die beteiligten Akteurinnen und Akteure aus verschiedenen Arbeitsfeldern kommen, unterschiedliche fachliche Perspektiven einnehmen und teils mit verschiedenen Begrifflichkeiten und Handlungslogiken arbeiten.

Umso wichtiger ist es, im Kinderschutz „dieselbe Sprache zu sprechen“. Ein gemeinsames Verständnis von Verantwortung, Gefährdungseinschätzung und Vorgehensweisen schafft Klarheit, stärkt die Handlungssicherheit und erleichtert die Kooperation über Berufsgrenzen hinweg.


Der Kreis Pinneberg unterstützt diese Zusammenarbeit mit dem Informationshandbuch zum Kinderschutz im Kreis Pinneberg. Das Handbuch bietet fachliche Orientierung, bündelt wichtige Informationen und trägt dazu bei, ein einheitliches Vorgehen im Umgang mit möglichen Kindeswohlgefährdungen im Kreis zu fördern.

Da die Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung häufig diffus und die Ursachen nicht eindeutig bestimmbar sind, ist es im Kreis Pinneberg die gängige Vorgehensweise, dass sich alle Professionen, die beruflich oder im Ehrenamt mit Kindern und Jugendlichen im Kontakt stehen, zur Unterstützung des Prozesses der Gefährdungseinschätzung von einer insoweit erfahrenen Fachkraft (InsoFa) beraten lassen. Die InsoFa nimmt gemeinsam mit der ratsuchenden Person eine Einschätzung des Gefährdungsrisikos vor und entwickelt mit ihr Hilfeideen sowie das weitere Vorgehen im individuellen Einzelfall.

Im Rahmen des Beratungsprozesses im Zusammenwirken mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft ist immer der InsoFa-Beratungsbogen B des Kreises Pinneberg zu verwenden.

Stellt sich am Ende des Prozesses heraus, dass die Gefährdung mit eigenen Mitteln nicht abgewendet werden kann und der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes (ASD) hinzuzuziehen ist, so dient der InsoFa-Beratungsbogen gleichzeitig als Meldebogen B zur Mitteilung einer vermuteten Kindeswohlgefährdung.

Wird von einer akuten Kindeswohlgefährdung ausgegangen und bedarf es eines sofortigen Handelns des ASD, so ist dieser durch eine persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme zu informieren. Die Mitteilung wird in diesem Fall durch den Meldebogen A schriftlich ergänzt.

Für die Mitteilung auf Verdacht einer Kindeswohlgefährdung durch Privatpersonen ist ebenfalls der Meldebogen A zu verwenden.



Ihre Ansprechperson/en

Frau Proske

Fachdienst Jugend / Soziale Dienste (FD 33)

Kinderschutz

Telefon:  04121/ 4502-3647

Fax:  04121/ 4502-93647

E-Mail:  n.proske@kreis-pinneberg.de

Raum:  3.015