Seit mehr als 20 Jahren wird der Schutz des Grundwassers gesetzlich in den einzelnen Wasserschutzgebietsverordnungen geregelt.
Die Landwirtschaft und die Baumschulen haben dabei eine besondere Bedeutung. Von ihnen kann eine Gefahr durch unsachgemäße Lagerung von organischen Düngemitteln ausgehen. Ebenso besteht eine Gefahr, bei Nichtbeachtung der Sperrfristen bei der Ausbringung der organischen Düngemittel.
Die spezielle Fachberatung übernehmen hier Ingenieur-Büros für die verschiedenen WSG.