Im Kreis Steinburg hatte es Mitte November in einem Geflügelbestand einen Ausbruch der Geflügelpest gegeben. In der Folge ist eine Überwachungszone eingerichtet worden, die auch Teile des Kreises Pinneberg umfasst. Jetzt wurde in einem nahegelegenen Putenmastbetrieb ebenfalls ein Ausbruch festgestellt.
Betroffen vom Ausbruch des hochpathogenen aviären Influenza-Virus HPAI sind Geflügelbestände in der Gemeinde Süderau im Kreis Steinburg. Die vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere wurden bereits durchgeführt.
Um den ersten betroffenen Betrieb war eine innere Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern eingerichtet worden. Gleiches galt für eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern. Beide Zonen sind nach dem zweiten Ausbruch nun noch einmal angepasst worden. Die Überwachungszone schließt auch Teile des Kreises Pinneberg mit ein.
Für den gesamten Kreis Pinneberg gilt bereits seit Ende Oktober und auch weiterhin die behördlich angeordnete Pflicht zur Aufstallung von Geflügelhaltungen. Innerhalb der Überwachungszone greifen nun zusätzliche Maßnahmen. So dürfen unter anderem keine lebenden Vögel, Geflügelfleisch oder Eier aus Betrieben in diesem Bereich an andere Orte verbracht werden. Auch sind Geflügelhaltungen dazu verpflichtet, täglich zu prüfen, ob es Anzeichen auf Geflügelpest in ihren Stallungen gibt. Eine genaue Auflistung der Maßnahmen finden sich in der aktualisierten Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 25/2.1.
Das genaue Gebiet ist dem Kartenausschnitt unter folgendem Link zu entnehmen: HIER Kartenausschnitt einsehen.
Seit Ende Oktober sind im Kreis Pinneberg bisher acht Wildvögel positiv auf das hochpathogene Influenzavirus H5N1getestet worden. Neben drei Kranichen waren auch ein Graureiher, zwei Möwen, eine Graugans und eine Stockente betroffen. Bei vier weiteren Proben stehen die Ergebnisse noch aus.
Medieninformation vom 26.11.2025