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Sie möchten Ihr Fahrzeug, dass bisher in einem anderen Zulassungsbezirk registriert war, in den Kreis Pinneberg ummelden...
Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit:
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) muss nicht mehr geändert werden. Daher ist die Vorlage lediglich bei einer Namensänderung erforderlich.
Ausnahme:
Sind noch alte Fahrzeugpapiere vorhanden, muss der Fahrzeugbrief (alt) unbedingt vorgelegt werden, wenn auf dem Fahrzeugschein (alt) bereits ein Adressaufkleber ist.
Gebühren | |
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Grundgebühr | 24,20 EUR |
Bei Ausstellung der neuen Zulassungsdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) fallen zusätzliche Kosten in Höhe von
8,90 EUR an.
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit einer internetbasierten Antragstellung. Die internetbasierte Antragstellung ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht für jedes Fahrzeug oder jeden Antragsteller*in möglich. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier: Behörden Serviceportal.
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