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Keine exotischen Pflanzen- und Tierprodukte aus dem Urlaub mitbringen!


Fachdienst Umwelt informiert

Fotolia_65410369_XS © Coloures-picDie großen Sommerferien haben begonnen. Für viele bedeutet das eine Reise in ferne Länder und das Mitbringen von Souvenirs. Doch wer Elfenbeinschnitzereien, Reptilledertaschen, Andenken aus Schildplatt oder beispielsweise Kleidungsstücke aus Wildkatzenfellen am Urlaubsort kauft und nach Deutschland einführt, handelt nicht nur gesetzeswidrig, sondern trägt auch dazu bei, dass gefährdete Tierarten bejagt und ausgerottet werden.

Trotz strenger Artenschutzbestimmungen werden sehr häufig in den Urlaubsländern lebendige oder tote Tiere wie zum Beispiel Papageien, Krokodile, Schlangen, Echsen, Wildkatzen, Fische oder Schildkröten sowie Pflanzen wie Orchideen oder Tillandsien auf Märkten und in Geschäften angeboten. Viele kunstgewerbliche Andenken oder Kleidungsstücke werden aus geschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt und immer wieder von Touristen ausgeführt.

Auch in deutschen Urlaubsgebieten werden artengeschützte Tiere oder Tierprodukte verkauft. So werden an der Küste gern ausgestopfte Seesterne, Fische, Riesenmuscheln, Korallen und Schnecken angeboten.

Bei diesen Arten handelt es sich in der Regel um Tiere, die extra für den Verkauf an Touristen gefangen und getötet werden. Auch Pflanzen werden nur für diesen Zweck der Natur entnommen. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, wird dabei auch die vollständige Ausrottung dieser Arten in Kauf genommen. Diese rücksichtslosen Naturentnahmen können nicht nur die betroffene Art selbst, sondern auch den Bestand anderer Tier- und Pflanzenarten gefährden und schränken zusätzlich zu den allgemein bekannten Problemen der Umweltverschmutzung und Klimaerwärmung die Lebensbedingungen ein.

Um diesem Treiben ein Ende zu bereiten, hat die europäische Gemeinschaft bereits 1982 strenge Vorschriften erlassen, die den Handel mit gefährdeten Arten einschränken. So ist der Handel mit Elfenbeinprodukten grundsätzlich verboten. Die Einfuhr bestimmter Tier- und Pflanzenarten ist sogar eine Straftat.

Oliver Carstens von der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt daher: „Unabhängig davon, dass Sie möglicherweise bei der Einfuhr derartiger Urlaubserinnerungen mit dem Gesetz in Konflikt geraten, sollten Sie auf den Kauf solcher Souvenirs verzichten. Nur, wenn die Nachfrage nach diesen Produkten sinkt, ist ein wirksamer Artenschutz möglich. Denn ausgestorbene Arten sind für alle Zeit unwiderruflich verloren.“

Informationen zum Artenschutz

Nähere Informationen zum Thema Artenschutz erhalten Sie beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume unter der Telefonnummer 04347-704-359 oder -360. Im Internet gibt es viele weitere Erläuterungen unter www.artenschutz-online.de.

Sehr nützlich für die Urlaubsreise dürfte die neue App "Zoll und Reise" sein, die im Apple App Store und im Google Play Store (Android-Market) kostenlos heruntergeladen werden kann. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt die App keine Internetverbindung.

Einen interessanten Überblick zum Thema Artenschutz bietet außerdem das Zollmuseum in der Hamburger Speicherstadt, Alter Wandrahm 16. Dort wird eine große Zahl beschlagnahmter Gegenstände wie z. B. Wildkatzenfelle oder Reptillederprodukte ausgestellt.

 
Pressemitteilung vom 18.07.2014

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