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Kommunalwahl am Sonntag, 14. Mai 2023


Der Wahltag der Gemeinde- und Kreiswahl (Kommunalwahl 2023) in Schleswig-Holstein ist auf Sonntag, 14. Mai 2023 festgelegt.

Gewählt werden sowohl die Vertretungen der Gemeinden als auch der Kreise.
Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben,
  • nicht infolge einer strafrichterlichen Entscheidung oder aufgrund des Betreuungsrechts vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Wählbar ist jeder volljährige Wahlberechtigte, der seit mindestens 3 Monaten in Schleswig-Holstein wohnt.



Rechtsgrundlagen

Von der Anzahl der Stimmen bis zur Feststellung des Wahlergebnisses - die rechtlichen Grundlagen der Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein erhalten Sie unter nachstehendem Link:  Kommunalwahl - Rechtliche Grundlagen


Ihre Ansprechperson/en

Frau Gerber

Fachdienst Recht (FD 42)

Team Kommunalaufsicht (42-3)

Teamleitung

Telefon:  04121/ 4502-4407

Fax:  04121/ 4502-94407

E-Mail:  kab@kreis-pinneberg.de

Raum:  4.150


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