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Der Radverkehr im Kreis Pinneberg soll insbesondere im Rahmen der Alltagsmobilität gefördert und deren Anteil am Modal Split deutlich erhöht werden. Dies setzt unter anderem ein gutes Angebot an Radverkehrsinfrastruktur voraus. Hier besteht im Kreis Pinneberg noch ein erhebliches Ausbau- und Sanierungspotenzial.

Der Kreistag hat deshalb mit Beschluss vom 24.06.2020 sein 1. Radverkehrskonzept verabschiedet. Das Konzept bewertet alle Radwege an Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen und legt eine Priorisierung zum Sanierungsbedarf fest. Um den Kommunen den Ausbau und die Erneuerung ihrer Radverkehrsinfrastruktur zu erleichtern, werden mit der Richtlinie zur Förderung der Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Pinneberg seit 2020 jährlich jeweils 1 Million Euro zur Verfügung gestellt.


Gefördert werden:
  • Straßenbegleitende Radwege
  • Straßenunabhängige Radwege
  • Radfahr- und Schutzstreifen auf Gemeindestraßen
  • Querungshilfen
  • sowie ergänzende Maßnahmen wie Fahrradabstellanlagen, Fahrradboxen, Beschilderung, Beleuchtung, Planungs- und Gutachterkosten Dritter und Grunderwerb.

Antragsberechtigt sind alle Kommunen des Kreises. Der Antrag ist jeweils bis zum 30.09. für das Folgejahr zu stellen.



Ihre Ansprechperson/en

Frau Schucht

Stabsstelle Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Mobilität und Energie (019)

Radverkehrsmanagement

Telefon:  04121/ 4502-3301

Fax:  04121/ 4502-93301

E-Mail:  b.schucht@kreis-pinneberg.de

Raum:  5.267


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