Schulpsychologische Beratungsstelle

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Zuständigkeit und Tätigkeitsfelder

Der schulpsychologische Dienst des Kreises Pinneberg ist für die allgemein bildenden Schulen und Förderzentren zuständig. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen.

Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:

  • Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten bei schulbezogenen Problemen,
  • Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
  • Lehrkräftefortbildung und
  • Unterstützung von Schulen in der Krisennachsorge.

Grundsätze schulpsychologischer Beratung

Der schulpsychologische Dienst arbeitet auf der Grundlage eines landesweiten Konzeptes (Konzept schulpsychologischer Dienst). Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und sind ausschließlich beratend tätig. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Alle Klientinnen und Klienten wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle. Die Angebote sind unentgeltlich.

Information zur Datenverarbeitung im Schulpsychologischen Dienst

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Pinneberg Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Alle Informationen hierzu finden Sie unter Downloads.

Weiterführende externe Links



Ihre Ansprechperson/en

Schulpsychologische Beratungsstelle

Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Kultur und Sport (FD 31)

Schulpsychologische Beratungsstelle

Sekretariat Frau Schneider

Am Drosteipark 3

25421 Pinneberg

Telefon:  04101/ 85 91 87-0

Fax:  04101/ 85 91 87-17

E-Mail:  pinneberg@schupsyd.landsh.de

Erreichbarkeit:

Mo., Di., Do.: 8.30 Uhr- 12.30 Uhr

Mi.: 10 Uhr bis 15 Uhr

Fr.: 10 Uhr bis 13 Uhr

Termine werden telefonisch vergeben. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir rufen Sie gerne zurück.