Der schulpsychologische Dienst des Kreises Pinneberg ist für die allgemein bildenden Schulen und Förderzentren zuständig. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen.
Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:
Der schulpsychologische Dienst arbeitet auf der Grundlage eines landesweiten Konzeptes (Konzept schulpsychologischer Dienst). Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und sind ausschließlich beratend tätig. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Alle Klientinnen und Klienten wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle. Die Angebote sind unentgeltlich.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Pinneberg Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Alle Informationen hierzu finden Sie unter Downloads.
Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Kultur und Sport (FD 31)
Schulpsychologische Beratungsstelle
Sekretariat Frau Schneider
Am Drosteipark 3
25421 PinnebergTelefon: 04101/ 85 91 87-0
Fax: 04101/ 85 91 87-17
E-Mail: pinneberg@schupsyd.landsh.de
Erreichbarkeit:
Mo., Di., Do.: 8.30 Uhr- 12.30 Uhr
Mi.: 10 Uhr bis 15 Uhr
Fr.: 10 Uhr bis 13 Uhr
Termine werden telefonisch vergeben. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir rufen Sie gerne zurück.