Wir beraten Kinder und Jugendliche,
Wir können auf Anfrage alleine oder in Zusammenarbeit mit den regionalen Förderzentren / den Landesförderzentren sonderpädagogische Stellungnahmen („Beratungsgutachten“) schreiben.
Die Erstellung von sonderpädagogischen Förderplänen und von schulischen Nachteilsausgleichen können wir beratend begleiten.
Für die Erstellung von Lernplänen sind die Kolleginnen und Kollegen der besuchten Regelschule zuständig.