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Sonderpädagogischer Beratungsbedarf KME


Wir beraten Kinder und Jugendliche,

  • die im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung zur Einschulung und / oder im Laufe der Schulbesuchszeit auffällig sind,
  • die aufgrund ihrer körperlichen oder motorischen Einschränkung, chronischen Erkrankung oder körperlichen Behinderung punktuell / vorübergehend Unterstützungs- oder Beratungsbedarf, aber keinen festgestellten und formal zugewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarf haben.

Wir können auf Anfrage alleine oder in Zusammenarbeit mit den regionalen Förderzentren / den Landesförderzentren sonderpädagogische Stellungnahmen („Beratungsgutachten“) schreiben.

Die Erstellung von sonderpädagogischen Förderplänen und von schulischen Nachteilsausgleichen können wir beratend begleiten.

Für die Erstellung von Lernplänen sind die Kolleginnen und Kollegen der besuchten Regelschule zuständig.


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