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Die örtliche Rechnungsprüfung ist ein kommunalverfassungsrechtliches Element der öffentlichen Finanzkontrolle und ähnelt in ihrer Funktion der internen Revision in privatwirtschaftlichen Unternehmen. Sie ist unmittelbar dem Kreistag gegenüber verantwortlich.

Ziel der Rechnungsprüfung ist es, die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu gewährleisten.

Zu diesem Zweck nimmt die Rechnungsprüfung eine Beratungs- und Kontrollfunktion innerhalb der Kreisverwaltung und der weiteren Einrichtungen des Kreises Pinneberg wahr.

Neben der Durchführung nachgehender Prüfungen trägt die Rechnungsprüfung durch Beratung im Vorfeld beabsichtigter Maßnahmen dazu bei, fehlerhafte Handlungen möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen.

So sieht die Geschäftsanweisung für die Rechnungsprüfung beispielsweise bei Auftragsvergaben und Vertragsabschlüssen ab einer bestimmten Größenordnung die vorherige Einschaltung der Rechnungsprüfung vor.

Zu den Kernaufgaben der Rechnungsprüfung gehören die Prüfung des haushaltsmäßigen Jahresabschlusses (Jahresrechnung), die Überwachung der Kreiskasse nebst Sonderkasse und Zahlstellen sowie Maßnahmen zur Korruptionsprävention.

Über die Prüfungsergebnisse berichtet die Rechnungsprüfung jährlich gegenüber Finanzausschuss, Hauptausschuss und Kreistag in Form eines schriftlichen Berichtes unter Einbeziehung der zu den Feststellungen abgegebenen Stellungnahmen.

Nach abgeschlossener Auswertung und Behandlung der Prüfungsfeststellungen legt die Kreisverwaltung den Prüfbericht zur allgemeinen Information öffentlich aus.Im Rahmen ihrer zunehmend stärker ausgeprägten Beratungsfunktion hat die Rechnungsprüfung als Besonderheit ein spezielles Vergabehandbuch auf dem Gebiet der Lieferungen und Leistungen mit praxisgerechten Erläuterungen und Vordrucken für die Kreisverwaltung entwickelt, welches jährlich aktualisiert wird.

Dieses Handbuch soll den mit der Abwicklung von Vergaben befassten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern die Einhaltung der komplexen vergaberechtlichen Anforderungen erleichtern und ist zwischenzeitlich auch bei vielen anderen Verwaltungen innerhalb und außerhalb Schleswig-Holsteins in Gebrauch.


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