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Zielvereinbarungen, Zielebenen und Zielfelder


Zielvereinbarungen

Zielvereinbarungen sind eine präzise Grundlage zwischen dem Landrat und den Bereichs- und Referatsleitungen sowie den Bereichsleitungen und Fachdienstleitungen zur Umsetzung der sach- und finanzpolitischen Ziele und der Betriebsziele.

Die Zielvereinbarungen und insbesondere das Zielvereinbarungscontrolling sind nach einem verbindlichen Muster und Ablauf gestaltet (vergl. Anlagen Steuerungskonzept).

Zielsetzung bei der Gestaltung des Verfahrens ist es, den Aufwand möglichst gering zu halten. Gleichzeitig ist es möglich, zu vereinbarten Terminen einen guten Überblick über den jeweiligen Stand der Zielerreichung zu bekommen. Die Berichte sind Anlass zu einem quartalsweisen Gespräch über die vereinbarten Ziele.

Zielvereinbarungen:

  • Sind logische Konsequenz des Steuerungsprinzips einer konsequenten Zielorientierung: Mit ihnen werden die Ziele der Gesamtverwaltung auf die Bereichs- und Fachdienstebene herunter gebrochen. Die übergeordneten Ziele sind so Basis für die Arbeit jeder Führungskraft.
  • Schließen flächendeckend alle Führungskräfte ab.
  • Eindeutige Regelungen zu Verfahren und Verantwortlichkeiten sichern ihre tatsächliche Wirksamkeit.
  • Standardisierte Zielvereinbarungen und
  • in Layout und Aufbau standardisierte Berichte begrenzen den Aufwand für die Vereinbarungen, ermöglichen einen schnellen Überblick über den Stand der Zielerreichung und decken Handlungsbedarf auf.
  • Verbindliche quartalsweise Zielvereinbarungsgespräche stellen sicher, dass man im Gespräch bleibt und kurzfristig auf Abweichungen reagieren kann.
     

Konsequenzen bei Zielabweichung:

  • Steuerung im laufenden Planungsjahr: Die Partner der Zielvereinbarung treffen eine Vereinbarung, die es ermöglicht, das Ziel noch zu erreichen; Ziele, die sich als unrealistisch erwiesen haben, werden angepasst. Bei politisch festgelegten Zielen ist eine politische Entscheidung im Hauptausschuss oder Kreistag erforderlich.
  • Zielabweichungen haben Auswirkungen auf das Budget der Folgejahre.
  • Persönliche Konsequenzen sind derzeit eher gering. Eine Veränderung ist hier mit der Umsetzung des neuen öffentlichen Tarifrechtes in den nächsten Jahren möglich.
       

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