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Im Rahmen knapper Finanzmittel muss der Kreis Pinneberg die von den Zahlungspflichtigen nicht gezahlten Gelder im Wege der Beitreibung über Vollstreckungsmaßnahmen einziehen, damit der Kreis wiederum seinen eigenen Verpflichtungen nachkommen kann. Bitte denken Sie auch daran, dass Vollstreckungsmaßnahmen neben der Mahngebühr Geld kosten und Sie dies zum Rahmen der Gebührenordnung zu bezahlen haben.

Das Team Vollstreckung führt die zwangsweise Einziehung von nicht gezahlten Forderungen des Kreises Pinneberg und Amtshilfeersuchen Dritter, sowie auf Grundlage von öffentlich-rechtlichen Kooperationsverträgen die Forderungen der Städte Barmstedt, Quickborn, Tornesch, Wedel, den Gemeinden Bönningstedt, Ellerau, Hasloh, Halstenbek, Helgoland, Rellingen sowie für die Ämter Elmshorn-Land und die amtsangehörigen Gemeinden, Hörnerkirchen und die amtsangehörigen Gemeinden, Rantzau und die amtsangehörigen Gemeinden durch.

Auch die zwangsweise Stilllegung von Kraftfahrzeugen bei z.B. mangelndem Versicherungsschutz, nicht gezahlter KFZ-Steuer oder ungültiger HU-Plakette wird durch das Team Vollstreckung wahrgenommen.


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