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Zielgleicher und zieldifferenter Unterricht


„Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die allgemeinen Leistungsanforderungen der Grundschule, einer weiterführenden allgemein- oder berufsbildenden Schule erfüllen können, werden nach diesen unterrichtet. Dabei sind die Regelungen des Nachteilsausgleichs zu beachten (…). Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung sind die Anforderungen der Lehrpläne der Grundschule, der weiterführenden allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen jeweils entsprechend anzupassen. Dieser Grundsatz kann sich auf einzelne oder alle Fächer/Fachbereiche beziehen. Schülerinnen und Schüler, denen es auf Grund ihres Lern- und Leistungsstandes möglich ist, in einzelnen Fächern oder Fachbereichen den Anforderungen der Lehrpläne der Grundschule, einer weiterführenden allgemein- oder berufsbildenden Schule zu folgen, werden in diesen Bereichen dementsprechend unterrichtet. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Durchlässigkeit in andere Bildungsgänge gewährleistet ist und Möglichkeiten eröffnet werden, den jeweils nächsthöheren Abschluss zu erreichen.“ (Lehrplan sonderpädagogische Förderung Schleswig-Holstein, Kiel: 2002, Seite 15).

An welchem Schulstandort Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, sagt erst einmal noch nichts darüber aus, nach welchen Anforderungen sie unterrichtet werden.

Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen, Sprache, emotionale und soziale Identität oder / und autistischem Verhalten können nach den Richtlinien der allgemein- und berufsbildenden Schulen zielgleich unterrichtet werden.

Bei sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen oder geistige Entwicklung wird zieldifferent unterrichtet (nicht mehr nach den Richtlinien der allgemein- und berufsbildenden Schulen)

In beiden Fällen werden in einem sonderpädagogischen Förderplan der Ist-Stand und die individuellen Ziele des schulischen Lernens festgehalten und mit allen Beteiligten abgestimmt und besprochen. Der Förderplan soll dazu dienen, die Lernfortschritte des Kindes oder Jugendlichen zu planen und zu reflektieren.

Schülerinnen und Schüler mit Beratungsbedarf oder sonderpädagogischem Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung (KME) werden zielgleich unterrichtet. Häufig wird dann im Sinne der Zeugnisverordnung des Landes Schleswig-Holstein ein Nachteilsausgleich gewährt. Dies ist nur dann anders, wenn zusätzlicher sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen oder geistige Entwicklung besteht. Grundlage für den Unterricht an Schulen in Schleswig-Holstein sind das Schulgesetz und die Fachanforderungen - IQSH Fachportal (lernnetz.de) (zuletzt 09/2022).


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