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Sonderpädagogischer Förderbedarf KME (Förderschwerpunkt KME)


Sonderpädagogischer Förderbedarf liegt entsprechend der Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung vor, wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Behinderung, Entwicklung oder chronischen Krankheit „nur mit besonderer Hilfe am Unterricht einer Grundschule, einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule oder einer berufsbildenden Schule teilnehmen können und sonstige Förderung nicht ausreichend ist (SoFVO 2018, §3).

Sonderpädagogischer Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung (KME) ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, „die aufgrund ihrer körperlichen und motorischen Ausgangslage in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dazu können medizinisch-therapeutische, pflegerische, technische, psychologische, soziale Kompetenzen und auch entsprechende Hilfen außerschulischer Maßnahmenträger notwendig sein“ (Empfehlungen der Kultusministerkonferenz 1998, Seite 5).

Sonderpädagogischer Förderbedarf wird mit Hilfe eines sonderpädagogischen Gutachtens festgestellt. Eine wichtige Grundlage der Überprüfung ist der Nachweis einer körperlichen oder motorischen Einschränkung, chronischen Erkrankung oder körperlichen Behinderung (medizinische und / oder orthopädische Diagnose). Eine medizinische oder orthopädische Diagnose oder eine Schwerbehinderung begründen jedoch für sich genommen keinen sonderpädagogischen Förderbedarf. Das gilt ebenso für Diagnosen aus dem Bereich der Humangenetik oder entwicklungspsychologisch begründete Diagnosen. Werden mehrere Förderbedarfe vermutet, schreiben wir die Gutachten gemeinsam mit den regionalen Förder- oder Landesförderzentren.

Sonderpädagogischer Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung (KME) kann bereits zur Einschulung festgestellt werden, falls über den Beratungsbedarf („Präventionsbedarf“) hinaus sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Sinne einer individuellen Förderung durch das Förderzentrum anzunehmen ist. Kinder oder Jugendliche können darüber hinaus jederzeit zur Überprüfung gemeldet werden, wenn KME einer von mehreren Förderschwerpunkten zu sein scheint, Diagnosen neu festgestellt werden oder sich verändern. Eine Überprüfung ist in jedem Fall erforderlich, wenn zur Einschulung oder zu einem späteren Zeitpunkt eine der beiden landeseigenen Internatsschulen für Körperbehinderte (vgl. „Formen der Beschulung / Beschulungsorte) oder die Hamburger Schule Hirtenweg als Beschulungsorte in Frage kommen.

Das Schulamt weist den Förderschwerpunkt KME zu. Sonderpädagogischer Förderbedarf KME begründet in der Eingangsphase der Grundschule und darüber hinaus den individuellen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf eines Kindes oder Jugendlichen und deshalb die verbindliche Zuweisung personeller Ressourcen über die Förderzentren im Rahmen der geltenden Budgetierung (sonderpädagogische Förderung vor Ort, Erstellung von Förderplänen, zusätzlich Beratung durch uns).


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