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Formen der Beschulung/ Beschulungsorte


Kinder und Jugendliche mit Beratungsbedarf oder Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung können an allen allgemein- und berufsbildenden Schulen des Landes Schleswig-Holstein unterrichtet werden (Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasium).

Generell nehmen Förderzentren Geistige Entwicklung in Schleswig-Holstein auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Beratungs- und / oder Förderbedarf im Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung auf. Liegt also zusätzlich Förderbedarf im Schwerpunkt geistige Entwicklung vor, können Kinder und Jugendliche im Kreis Pinneberg auch die Raboisenschule in Elmshorn oder die Heidewegschule in Appen-Etz besuchen (Förderzentren Geistige Entwicklung).

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt KME können in begründeten Einzelfällen auch die landeseigenen Internatsschulen für Körperbehinderte in Damp oder Schwentinental besuchen. Hierfür ist eine gesonderte Genehmigung der Kostenübernahme durch die Eingliederungshilfe erforderlich:

Ebenfalls in begründeten Einzelfällen können Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt KME im Rahmen des geltenden Gastschulabkommens die Hamburger Schule Hirtenweg besuchen (Förderzentrum körperliche und motorische Entwicklung). Hierzu muss die Freigabe durch das Bildungsministerium Kiel erfolgen (MBWFK):

Wo jemand zur Schule geht, hängt davon ab, wo und wie die Förderung des Kindes am besten gewährleistet werden kann (vgl. Koordinierungsgespräche).


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