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Eingliederungshilfe für Erwachsene


Die Regional-Teams der Eingliederungs-Hilfe für Erwachsene sind zuständig für Leistungen zur Teilhabe für

  • Menschen mit einer wesentlichen oder drohenden körperlichen, geistigen, seelischen/psychischen und/oder Sinnesbehinderung
  • Menschen mit einer Sucht-Erkrankung

Erforderliche Unterstützungs-Leistungen werden bei uns im Fachdienst Teilhabe nach umfassender Beratung und Prüfung individuell und passgenau bewilligt. Hierbei geht es in erster Linie um Leistungen zur sozialen Teilhabe.


Personen, die Leistungen bekommen können, sind Erwachsene mit



Beeinträchtigungen sind Funktions-Einschränkungen, die durch eine ärztliche Diagnose festgestellt werden.

Eine Behinderung liegt vor, wenn die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch ein Gesundheitsproblem im Zusammenspiel mit ungünstigen Umweltbedingungen wesentlich eingeschränkt oder gefährdet ist (siehe Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, kurz: ICF). Einfach gesagt steht „Behinderung“ für „Teilhabe-Beeinträchtigung“.


Wie können Sie Leistungen in Anspruch nehmen?

Um Eingliederungs-Hilfe bekommen zu können, ist ein Antrag notwendig (siehe Paragraph 108, Neuntes Sozial-Gesetzbuch - SGB IX). Ein Antrag kann formlos gestellt werden. Auch eine rein mündliche Antrag-Stellung ist möglich. Im Kern braucht es die Mitteilung, dass eine bestimmte Person eine konkrete Unterstützungs-Leistung wünscht. Es reicht also eine E-Mail, eine Postkarte oder ein Anruf.

Eingliederungs-Hilfe wird frühestens ab dem 1. eines Monats geleistet, in dem der Antrag auf die Leistung gestellt wurde. Das Antrags-Formular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Antragstellende Personen machen es der Verwaltung leichter und beschleunigen die Bearbeitung, wenn sie direkt das vorgesehene Antrags-Formular ausfüllen und an den Fachdienst Teilhabe senden. Denn für die weitere Bearbeitung sind eine Reihe von Informationen nötig, die sonst einzeln angefordert und eingeholt werden müssen.

In der anhängenden Übersicht finden Sie eine Auswahl der Leistungen der Eingliederungs-Hilfe für Erwachsene. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können Leistungen der Eingliederungs-Hilfe auch als pauschale Geldleistung oder in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden.

Was wird bei der Antragstellung geprüft?

Der Fachdienst Teilhabe ist gesetzlich verpflichtet, eine Reihe von Dingen zu prüfen, bevor ein Antrag bewilligt werden kann. Im Wesentlichen geht es dabei um

  • die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der antragstellenden Person
  • das Vorliegen einer wesentlichen oder drohenden Behinderung
  • die Ermittlung der individuellen Unterstützungs-Bedarfe

Kreis Pinneberg
Fachdienst Teilhabe
Eingliederungshilfe für Erwachsene
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
E-Mail: FDTeilhabe@kreis-pinneberg.de

In der Telefonliste des Fachdienstes Teilhabe finden Sie alle Mitarbeitenden. Welche*r Sachbearbeiter*in zuständig ist, richtet sich nach dem aktuellen Wohnort (Sozialraum) und dem Nachnamen der leistungsberechtigten Person (Spalte: Buchstabenbereich - Fallmanagement).

Beratung und Kontakt zur Eingliederungs-Hilfe

Haben Sie Fragen zur Eingliederungs-Hilfe? Möchten Sie wissen, ob ein Anspruch für Sie oder Ihr Kind besteht? Welche Hilfen in Frage kommen? Welche Unterlagen Sie brauchen?

Die Ansprechstelle „einfach teilhaben“ bietet Beratung zur Eingliederungs-Hilfe, weiteren Hilfsmöglichkeiten und unterstützt bei der Antrag-Stellung. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig von einer möglichen Antrag-Stellung.



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