Fachdienst Teilhabe

Wechsel der Eingliederungshilfe für Minderjährige in den Fachdienst Jugend/Soziale Dienste

Wir informieren Sie darüber, dass der Kreis Pinneberg die Zuordnung des Teams Eingliederungshilfe für Minderjährige geändert hat. Das bisherige Team Eingliederungshilfe für Minderjährige (FD 34-1) des Fachdienstes Teilhabe ist ab sofort das Team Eingliederungshilfe für Minderjährige (FD 33-50) des Fachdienstes Jugend/Soziale Dienste (siehe auch das Informationsschreiben)


 
Der Fachdienst Teilhabe ist zuständig, um Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Diese Ziele sind geprägt durch den Leitgedanken der Selbstbestimmung und sollen durch individuelle und bedarfsgerechte Leistungen erreicht werden und zwar unter Beachtung der  folgenden Grundsätze:



Wir orientieren uns außerdem stets an dem Leitbild Inklusion, dem Aktionsplan Inklusion und dem Leitbild der Kreisverwaltung Pinneberg.

Für folgende Lebensbereiche sind wir Ihre Ansprechpartner:

  • Soziale Teilhabe
  • Teilhabe an Bildung
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • medizinische Rehabilitation

Unser Fachdienst besteht aus Verwaltungsfachkräften und sozialpädagogischen Fachkräften, die interdisziplinär zusammenarbeiten und darüber hinaus je nach Erfordernis weitere Fachkräfte (z.B. Ärzte) um Stellungnahme und Unterstützung bitten, um Ihnen passgenau Beratung und Leistung unterbreiten zu können.



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Kundenzufriedenheit

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