Verwaltung Fachbereich Soziales, Jugend, Schule und Gesundheit Fachdienst Teilhabe
Seit dem 01.10.2020 gibt es den neuen Fachdienst Teilhabe, dessen Ziel es ist, die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) schnell, fachlich und sachlich korrekt und vor allem bestmöglich im Sinne der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen im Rahmen von Gesamtplanverfahren (siehe § 117 SGB IX) und Teilhabeplanverfahren (siehe § 14 SGB IX) umzusetzen.
Wir haben uns auf den Weg gemacht, dieses Ziel zu erreichen und werden Ihnen in 2021 auf unserer Homepage, die sich derzeit noch im Aufbau befindet, alle wichtigen Informationen zur Verfügung stellen.
Es grüßen Sie
die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes Teilhabe
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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