Das sogenannte "Meister-BAföG" ist keine Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es handelt sich hierbei um Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen in allen Wirtschaftsbereichen, die in der Regel förderungsfähig sind, wenn sie
Fernunterrichtslehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie neben diesen den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
Sofern Sie sich für eine Aufstiegsförderung interessieren, wenden Sie sich bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein.