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Das sogenannte "Meister-BAföG" ist keine Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es handelt sich hierbei um Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen in allen Wirtschaftsbereichen, die in der Regel förderungsfähig sind, wenn sie

  • auf eine abgeschlossene Erstausbildung aufbauen,
  • gezielt auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung vorbereiten,
  • mind. 400 Unterrichtsstunden umfassen, wobei bei mehreren Maßnahmeabschnitten die Gesamtdauer maßgebend ist, und
  • in Vollzeitform insgesamt nicht länger als zwei Jahre und in Teilzeitform nicht länger als vier Jahre dauern.

Fernunterrichtslehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie neben diesen den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.

Sofern Sie sich für eine Aufstiegsförderung interessieren, wenden Sie sich bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein.


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