Seit Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes haben Eltern in mehreren Situationen die Möglichkeit, eine/n Erziehungsbeauftragte/n zu benennen. In Begleitung dieser/ dieses Erziehungsbeauftragten kann ihr/e Sohn /Tochter an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.
Mit der Erteilung des Erziehungsauftrages übertragen Eltern einen Teil Ihrer Aufsichts- und Haftungspflicht an die erziehungsbeauftragte Person. Die Person sollte daher sorgfältig ausgewählt werden und über die hieraus enstehenden Pflichten informiert werden.