Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Trägerzuschüsse

Das Land Schleswig-Holstein gewährt auf der Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), nach § 19 des Schleswig-Holsteinischen Jugendförderungsgesetzes (JuFöG) Zuwendungen für Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, an denen Kinder und Jugendliche (Jugendferienwerkskinder) im Alter von 6 bis 17 Jahren (ausschlaggebend ist hierbei das Alter bei Antritt der Maßnahme) aus finanziell bedürftigen Familien teilnehmen.

Förderung von Familienurlaub

Nach der Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen vom 20. Juni 2017 (Jugendferienwerksrichtlinie) können finanziell leistungsschwache oder kinderreiche Familien Zuwendungen für einen kindgerechten Urlaub beantragen.



Webseiten-ID: 3900