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Handlungsleitfaden zum Umgang freier Träger der Jugendhilfe mit erweiterten Führungszeugnissen für ehren- und nebenamtlich Tätige


Djscho (Joachim Frewert)_ pixelio.de

Die Umsetzung des Kinderschutzes durch freie Träger erfordert verschiedene Maßnahmen und Rahmenbedingungen (z.B. „Notfallplan“, Sensibilisierung, Ehrenerklärung…). Kinderschutz bedeutet Kinder- und Jugendliche vor negativen Einflüssen, wie z.B. Vernachlässigung, körperliche und seelische Gewalt, Misshandlung oder Missbrauch zu schützen.

Eine Maßnahme zur Umsetzung des Kinderschutzes ist die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis. Das normale Führungszeugnis enthält alle rechtskräftigen Verurteilungen ab 90 Tagessätzen Geldstrafe bzw. ab 3 Monaten Freiheitsstrafe. Das erweiterte Führungszeugnis weist zusätzlich auch alle Verurteilungen zu geringeren Strafen im Bereich der Sexualdelikte aus.

Nach § 72a SGB VIII ist mit allen Trägern der freien Jugendhilfe und Vereinen eine Vereinbarung zu schließen. Die vorliegende Trägervereinbarung setzt einen Mindeststandard, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Darüber hinaus kann jeder Träger umfassendere Maßnahmen ergreifen.

Innerhalb der Jugendverbände des Kreises Pinneberg existieren bereits Angebote für die Sensibilisierung und Einrichtung von Schutzmechanismen, die Sie bei Ihrem Verband erfragen können.



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