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Allgemeine Jugendpflegemittel

Der Kreis Pinneberg gewährt, im Rahmen der jährlichen Haushaltsmittel, allen anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (§ 75 KJHG), die ihren Sitz im Kreis Pinneberg haben, Allgemeine Jugendpflegemittel aufgrund der bestehenden Grundsätze.

Förderung von aktiven Ehrenamtlichen in Vereinen und Verbänden mit gültiger Jugendleiter/in-Card

Mit Zuwendungen für aktive Ehrenamtliche mit gültiger Jugendleiter/in-Card soll die Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen/Verbänden unterstützt werden. Der Kreis Pinneberg fördert im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aufgrund bestehender Grundsätze.

Förderung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Der Kreis Pinneberg fördert im Rahmen der jährlichen Haushaltsmittel die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der außerschulischen Jugendbildung aufgrund der bestehenden Grundsätze.

Förderung von Kinder und Jugendfahrten

Der Kreis Pinneberg fördert im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Kinder- und Jugendfahrten von Vereinen/ Verbänden, die Ihren Sitz im Kreis Pinneberg haben, aufgrund bestehender Grundsätze.

Förderung von Kreisverbänden im Verband der politischen Jugend im Kreis Pinneberg

Der Kreis Pinneberg stellt im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel  Zuschüsse für die außerschulische politische Jugendarbeit, Jugendbildung und Mitarbeit in den Kreisverbänden auf Grundlage der bestehenden Grundsätze zur Verfügung.

Förderung von Jugendgruppen in Hilfsorganisationen oder vergleichbaren Organisationen

Der Kreis Pinneberg stellt im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Kinder- und Jugendarbeit in Hilfsorganisationen oder vergleichbaren Organisationen Mittel aufgrund der bestehenden Grundsätze zur Verfügung.

Projektförderung

Ziel der Gewährung von Zuschüssen sind die Schaffung, der Erhalt und die Verbesserung jugendspezifisch orientierter Angebote. Der Kreis Pinneberg fördert Projekte im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aufgrund bestehender Grundsätze.

 Sozialfond für Kinder- und Jugendfahrten

Der Kreis unterstützt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, zur Sicherung der Teilnahme Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen, kinderreichen (3 oder mehr Kinder) oder sozial benachteiligten Familien bei Ferienfreizeitfahrten aufgrund bestehender Grundsätze.



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