Heilpraktikerangelegenheiten / Ausübung der Heilkunde / Heilpraktikerprüfung

Wer die Heilkunde berufsmäßig ausüben will, muss entweder approbierte Ärztin / approbierter Arzt sein oder über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen.

Wenn Sie einen Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis stellen möchten, beachten Sie bitte unten stehende Dateianhänge.

Bitte nutzen Sie für die Antragstellung unseren Online-Dienst. Alternativ können Sie uns die Antragsunterlagen per Post zuschicken. Nutzen Sie hierfür bitte ausschließlich unsere hinterlegten Vordrucke. 

Informationen zum Datenschutz des Kreises Pinneberg finden Sie unter Datenschutzerklärung.



Ihre Ansprechperson/en

Frau Herrmann

Fachdienst Gesundheit (FD 32)

Team Verwaltung (32-1)

Telefon:  04121/ 4502-3331

Fax:  04121/ 4502-93331

E-Mail:  heilpraktiker@kreis-pinneberg.de

Raum:  1.157