Verwaltung Fachbereich Soziales, Jugend, Schule und Gesundheit Fachdienst Gesundheit Team Verwaltung / Heimaufsicht Anerkennung als Stelle nach § 68 FeV
Personen oder Einrichtungen, die Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb der Fahrerlaubis durchführen möchten, benötigen eine Genehmigung nach § 68 Fahrerlaubnisverordnung.
Der Antrag ist formlos an den Fachdienst Gesundheit zu stellen. Die Voraussetzungen für diese Genehmigung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.
Fachdienst Gesundheit (FD 32)
Team Verwaltung (32-1)
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