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Informationen für Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime, Kindereinrichtungen und Gewerbe


Hinweise für Arztpraxen und Krankenhäuser

Hinweise für Alten- und Pflegeheime

Hinweise für Kindergärten, Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen

Die ärztliche Impfbescheinigung für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen ist jetzt in einer online-Version verfügbar

Für die Wiederzulassung der Kinder nach einer Infektionskrankheit hat das Robert-Koch-Institut Wiederzulassungsrichtlinien erstellt, welche Sie hier finden.

Alle Kindergemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet einen Hygieneplan aufzustellen in dem ihre innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festgelegt sind. Treten Infektionskrankheiten auf, so muss das Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden:

Die Eltern sind über ihr Pflichten in Zusammenhang mit bestimmten Infektionskrankheiten zu belehren

Rechtliche Grundlagen


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