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Die ärztliche Impfbescheinigung für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen ist jetzt in einer online-Version verfügbar
Für die Wiederzulassung der Kinder nach einer Infektionskrankheit hat das Robert-Koch-Institut Wiederzulassungsrichtlinien erstellt, welche Sie hier finden.
Alle Kindergemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet einen Hygieneplan aufzustellen in dem ihre innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festgelegt sind. Treten Infektionskrankheiten auf, so muss das Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden:
Die Beschäftigten und die Eltern sind über ihre Pflichten in Zusammenhang mit bestimmten Infektionskrankheiten zu belehren:
Welche Infektionskrankheiten gemeldet werden müssen und wie diese Meldung auszusehen hat, können Sie hier nachlesen: Meldewesen (Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz). Beachten Sie bitte auch die Information nach Artikel 13 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).
Pflichten von Kindergemeinschaftseinrichtungen zu Infektionskrankheiten und zur Erstellung eines Hygieneplanes für alle Gemeinschaftseinrichtungen finden Sie im Dokument: Zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen.
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