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Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Reisen ins Ausland


Betäubungsmittel auf Auslandsreisen

Wenn Sie ins Ausland reisen möchten und dort auch weiterhin auf Ihre unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Medikamente angewiesen sind, müssen Sie die Vorschriften der Reiseländer beachten.

Genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (http://www.bfarm.de/).

Je nachdem, ob und wie lange Sie in ein Land, dass dem Schengener Abkommen beigetreten ist oder ein anderes Land reisen wollen, gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Formulare. Das richtige Formular kann sich Ihr Arzt von der o.g. Internetseite herunterladen.

Die von Ihrem Arzt ausgefüllte, unterschriebene und mit dem Praxisstempel versehene Bescheinigung muss zusätzlich noch vom zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt werden.

Für die Beglaubigung vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit dem unten genannten Ansprechpartner. Die Beglaubigung kostet zur Zeit 16,50 €.


Ihre Ansprechperson/en

Frau Weise

Fachdienst Gesundheit (FD 32)

Team Amtsärztlicher Dienst (32-2)

Geschäftszimmer

Telefon:  04121/ 4502-3342

Fax:  04121/ 4502-93342

E-Mail:  g.weise@kreis-pinneberg.de

Raum:  2.120


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