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Raumplanung - Licht im Planungsdschungel


Karte_Planungsraeume

Landesentwicklungsplan, Regionalplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan ...

Welcher Plan steht für was? Wer stellt ihn auf? Was regelt er? Und wem gegenüber ist er eigentlich verbindlich? Viele Fragen, die immer wieder auftauchen, aber leider häufig unbeantwortet bleiben.

Das Team Räumliche Kreisentwicklung und Europa hat daher eine systematische Übersicht über die wichtigsten Planungsinstrumente - die den Kreis bewegen - erstellt. 


Landesentwicklungsplan

Der Landesentwicklungsplan (LEP) Schleswig-Holstein 2121 bildet die Grundlage für die räumliche Entwicklung des Landes und ist Basis für die Fortschreibung der Regionalpläne im Land. Er unterstützt die Umsetzung der landespolitischen Ziele, die Entwicklung der Teilräume und die Stärkung der kommunalen Planungsverantwortung. Der LEP 2021 löst seinen Vorgänger aus dem Jahre 2010 ab.

Planungsebene: Land Schleswig-Holstein
Informationen: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein


Regionalplan

Der Regionalplan konkretisiert die landesplanerischen Aussagen des LEP und differenziert dabei nach Grundsätzen (G) und Zielen (Z) der Raumordnung. Seine Inhalte sind sowohl für die kommunale Bauleitplanung als auch für Vorhaben öffentlicher Planungsträger verbindlich. Ein neuer Regionalplan befindet sich derzeit im Aufstellungsverfahren. Bis dieser seine Rechtskraft erhält ist aber noch der Regionalplan I für die Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg gültig.

Planungsebene: Planungsraum I / Hamburg Randkreise
Informationen: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein


Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (F-Plan) ist als „vorbereitender Bauleitplan“ das grobmaschige Planungsinstrument für das gesamte Gebiet einer Gemeinde.
Im Flächennutzungsplan wird die Art der Bodennutzung, wie sie sich aus der geplanten städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde ergeben soll, in ihren Grundzügen dargestellt.

Planungsebene: Gemeinde
Informationen: Geoportal des Kreises Pinneberg


Bebauungsplan

Der Bebauungsplan (B-Plan) setzt als „verbindlicher Bauleitplan“ rechtsverbindlich fest, wie einzelne Grundstücke - sowohl die öffentlichen als auch die privaten - zu nutzen und zu bebauen sind. Er wird als gemeindliche Satzung beschlossen. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan umfasst der Bebauungsplan nur Teilgebiete der Gemeinde. Sein Geltungsbereich hängt von der jeweils zu lösenden Planungsaufgabe ab. Dabei ist der Planungsinhalt eines Bebauungsplans von den Grundzügen her aus dem geltenden Flächennutzungsplan zu „entwickeln“.

Planungsebene: Gemeinde
Informationen: Geoportal des Kreises Pinneberg


Baugenehmigung

Der Fachdienst Bauordnung ist die zuständige  Bauaufsichtsbehörde für alle Städte und Gemeinden des Kreises, mit Ausnahme der Städte Elmshorn, Pinneberg und Wedel. Die Bauteams kümmern sich um alle Belange des öffentlichen Baurechts. Sie bearbeiten Ihre Bauanträge, Bauanzeigen, Bauvoranfragen, Anträge auf Abgeschlossenheit und Baulasten.

Planungsebene: Baugrundstück
Informationen: Untere Bauaufsichtsbehörde


Weitere Planungsinstrumente

Weitere Planungsinstrumente sind die Untere Denkmalschutzbehörde, die Untere Naturschutzbehörde (UNB) sowie die Leitstelle Klimaschutz.


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