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Ausstellung von Apostillen und Beglaubigungen/ Legalisationen


Eine Apostille oder eine Legalisation ist eine Echtheitsbestätigung einer Urkunde.

Einige Staaten sind dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961 (Convention de la Haye du 5 octobre 1961) beigetreten. An die Stelle der Legalisation tritt die Apostille, die von den zuständigen Behörden des Staates angebracht werden.

Die Apostille besteht aus einem festgelegten Text mit dem die Echtheit der Unterschrift und die Echtheit des Dienstsiegels bestätigt wird.

Der Bürgerservice des Kreises Pinneberg beglaubigt grundsätzlich alle in seinem Zuständigkeitsbereich ausgestellten Personenstandsurkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. Die Urkunden werden von dort zum Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten in Kiel weitergeleitet und nach dortiger abschließender Bearbeitung an den Antragsteller zurückgesandt. Dauer ca. 1 Woche.

Die Gebühr für die Beglaubigung jeder Urkunde beträgt 20 €. Die Kosten werden vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten in Rechnung gestellt.

Wir beglaubigen

  • Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, Familienbücher, Ehefähigkeitszeugnisse, Bescheinigungen über Namensänderung oder-führung, die von einem Standesamt des Kreises Pinneberg ausgestellt wurden.
  • Melde-, Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen, die von der zuständigen Meldestelle (Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro) im Bereich des Kreises Pinneberg ausgestellt wurden.
  • Einbürgerungszusicherungen und -urkunden des Kreises Pinneberg.
  • Adoptionsbefürwortungen, Sozialberichte und ggf. andere Berichte des Jugendamtes des Kreises Pinneberg.
  • Gesundheitsatteste und ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes des Kreises Pinneberg.

Es wird bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Führungszeugnisse dürfen durch den Kreis nicht beglaubigt werden, hier sprechen Sie bitte das Meldeamt bereits bei der Beantragung eines Führungszeugnisses an.

Für die Beglaubigung von Gerichtsurteilen erkundigen Sie sich bitte in der Geschäftsstelle des ausstellenden Gerichtes.


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