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Überschwemmungsgebiete


Überschwemmungsgebiete

In direktem Zusammenhang mit den Fließgewässern stehen die Flussauen als natürliche Überschwemmungsgebiete, in denen besondere Anforderungen an die Flächennutzung bestehen.

An der Pinnau und der Krückau sowie deren Zuflüssen befinden sich festgesetzte Überschwemmungsgebiete, damit Hochwassergefahren für die Siedlungsgebiete durch den Wasserrückhalt auf diesen natürlichen Überschwemmungsflächen begrenzt werden.

Die im Folgenden aufgeführten Verbote gelten nicht nur in den genannten festgesetzten Überschwemmungsgebieten, sondern auch in den Gebieten, die zwischen einem Fließgewässer und einem Deich liegen.

In diesen Gebieten ist es verboten,

  • bauliche und sonstige Anlagen zu errichten, wesentlich zu ändern oder zu beseitigen;
  • die Erdoberfläche zu erhöhen oder zu vertiefen;
  • Stoffe, die den Hochwasserabfluss behindern können, zu lagern oder abzulagern;
  • Bäume, Sträucher oder Hecken anzupflanzen;
  • Grünland in Ackerland umzuwandeln.

Wenn Sie derartige Maßnahmen trotzdem aus zwingenden Gründen durchführen wollen, können wir unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme von den Verboten zulassen.

Die Ausmaße der bisher festgesetzten Überschwemmungsgebiete werden zur Zeit vom Land Schleswig-Holstein durch Berechnungen überprüft. In Kürze werden die Flächen innerhalb der neuen Begrenzungen, die teilweise deutlich über die bisherigen Flächen hinausgehen, vom Land Schleswig-Holstein vorläufig gesichert. In den nächsten Jahren werden diese geänderten Überschwemmungsgebiete dann in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung endgültig festgesetzt.

Bei rechtlichen Fragen oder Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte gern an Herrn Fürstenau
Ihre Ansprechpartner für fachliche Fragen entnehmen Sie bitte der Bezirkseinteilung Team Wasser.


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