Prinzipiell gilt: Zelte und Wohnwagen dürfen nur auf Zelt- oder Campingplätzen aufgestellt werden.
Eine Ausnahme gibt es für Wanderer und Wasserwanderer, die nicht motorisiert unterwegs sind: Sie dürfen eine Nacht lang abseits vom Campingplatz zelten, wenn dem keine Schutzvorschriften entgegen stehen und der Grundstückseigentümer nichts dagegen einzuwenden hat.
Weitere Ausnahmen können die Gemeinden erlauben.