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Landschaftsschutzgebiete


Der Kreis Pinneberg ist mit 468 Einwohnern pro Quadratkilometer der am dichtesten besiedelte Kreis in Schleswig-Holstein. Der Flächenverbrauch für Arbeitsplätze, Wohnraum, Freizeitanlagen, Verkehr und andere Erschließungen ist hier besonders hoch. Durch die in den letzten Jahrzehnten erfolgte immer intensivere Bodennutzung, durch die voranschreitende Technisierung der Landwirtschaft, aber auch durch ein geändertes Freizeit- und Konsumverhalten wandelt sich unsere Landschaft in vielen Bereichen. Die "Vielfalt der Natur" schwindet in einem atemberaubendem Tempo. Immer mehr Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand bedroht, immer weniger Gebiete eignen sich für eine wohnungsnahe ruhige Erholung.

Um die von Menschen geprägte Kulturlandschaft und die noch vorhandenen natürlichen und naturnahen Landschaftsteile zu erhalten, werden ausgewählte Gebiete unter Landschaftsschutz gestellt. Landschaftsschutzgebiete werden zum besonderen Schutz von Natur und Landschaft ausgewiesen, dass bedeutet Landschaft und Natur haben dort Vorrang.

In Landschaftsschutzgebieten sind generell alle Nutzungen möglich, die dem Charakter des Gebietes entsprechen, denn es ist häufig gerade die Art der landwirtschaftlichen Nutzung, die der Landschaft ihre Eigenart gibt. Alle rechtmäßig errichteten Gebäude stehen grundsätzlich unter Bestandsschutz. Die Errichtung von privilegierten Bauvorhaben, z.B. die Erweiterung bestehender landwirtschaftlicher Betriebe, ist weiterhin möglich.

Alle Handlungen, die den Schutzzwecken zuwiderlaufen, insbesondere, wenn sie den Naturhaushalt schädigen, den Naturgenuß beeinträchtigen oder das Landschaftsbild verunstalten, sind verboten. Eine isolierte Neuerrichtung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen, wie z.B. Hochspannungsmasten und Windkraftanlagen, sind in Landschaftsschutzgebieten nicht möglich.

Im Vergleich zu Naturschutzgebieten sind Landschaftsschutzgebiete i.d.R. größer und die Schutzintensität ist nicht so stark. Die landwirtschaftliche Nutzung wird in der Regel nicht eingeschränkt. Landschaftsschutzgebiete sind keine "Totalreservate", in denen für Menschen und Nutzungen kein Platz ist.

Rund 45 Prozent der Fläche des Kreises Pinneberg sind als Landschaftsschutzgebiete (LSG) ausgewiesen. In diesen Arealen soll die vorhandene Landschaft vor Eingriffen und Veränderungen geschützt werden. Land- und forstwirtschaftliche Flächen dürfen im Landschaftsschutzgebiet wie gewohnt bearbeitet werden.


Landschaftsschutzgebiete im Kreis Pinneberg


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