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Woher stammt der Name Legionella?

Im Jahre 1976 fand in Philadelphia (USA) ein Veteranentreffen ehemaliger Armeeangehöriger (Legionäre) statt. An diesem Treffen nahmen ca. 4400 Personen teil, von denen nach dem Treffen ca. 200 Personen an einer schweren Lungenentzündung erkrankten, die mit hohem Fieber einherging. 34 Personen überlebten diese Krankheit nicht. Als Auslöser für diese Erkrankungen wurde ein bis dahin unbekanntes Bakterium ausgemacht, das den Namen Legionella pneumophila erhielt.

Können Legionellen auch bei mir zu Hause vorkommen?

Grundsätzlich ja. Legionellen können in ungefährlichen Konzentrationen ins Trinkwassernetz mit dem Kaltwasser eingebracht werden. Um sich zu vermehren, benötigen sie bestimmte Bedingungen:

  • Temperaturen zwischen 25 und 55 °C,
  • Nahrungsangebot durch Ablagerungen im Rohrnetz (z.B. Biofilm) und
  • Selten oder nie durchflossene Trinkwasserleitungen.

Wie kann ich mich als Nutzer schützen?

Planen Sie zu bauen oder ihre Trinkwasserinstallation im Haus zu ändern? In diesem Fall beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Verwenden Sie nur Leitungsmaterialien, die eine mikrobiologische Beeinträchtigung der Wasserqualität nicht erwarten lassen. Bei Kunststoffleitungen ist es wichtig, dass diese eine KTW-Zulassung besitzen. Weitere einsetzbare Leitungsmaterialien können Sie unter Leitungsmaterialien für die Trinkwasserinstallation erfahren.
  • Die verwendeten Materialien müssen Temperaturen von etwa 70°C widerstehen können und einen ausreichenden Korrosionsschutz aufweisen.
  • Achten Sie auch bei Dichtungen, (Panzer)Schläuchen etc. auf eine KTW-Zulassung oder DVGW und eine Warmwassereignung.
  • Verlegen Sie Ihre Warm- und Kaltwasserleitungen unbedingt getrennt mit einer ausreichenden Dämmung. Die Kaltwassertemperatur darf auch an heißen Sommertagen nicht über 25 °C - besser 20°C - steigen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie keine Leitungen ohne Durchfluss (sog. Stagnationsleitungen) im Trinkwassersystem haben. Nicht genutzte Leitungen müssen abgetrennt oder alle 72 Stunden gespült werden.
  • An allen Entnahmestellen mit Warmwasserdurchfluss sollte regelmäßig Wasser mit einer Temperatur von mindestens 60°C  entnommen werden.
    ACHTUNG: VERBRÜHUNGSGEFAHR!
  • Der Einbau von zentralen Thermostaten z.B. im Heizungskeller ist nur dann zulässig, wenn zwischen Thermostat und Entnahmestelle (z.B. Duschkopf) nicht mehr als 3 l Wasser im Leitungssystem stehen (Ihr Sanitärfachunternehmen berät Sie hierzu gerne). Bauen Sie besser Armaturen mit integriertem Thermostat ein.

Bei der Nutzung der Anlagen mit Warmwasserspeichern sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Für Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern und Anlagen mit Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt von < 400 Litern und einem Inhalt in der Rohrleitung von < 3 Litern wird empfohlen, dass die Reglertemperatur am Trinkwassererwärmer auf 60°C eingestellt wird. Keinesfalls darf die Temperatur unterhalb von 55°C liegen.
  • Für Anlagen in Mehrfamilienhäuser, Hotels, Seniorenwohnanlagen. Krankenhäusern, Sportstätten, Schwimmbäder  u.a. muss das Wasser am Warmwasseraustritt des Trinkwassererwärmers stets eine Temperatur von > 60°C einhalten. Der Zirkulationsrücklauf muss am Speichereintritt 55°C betragen.
  • Unabhängig von allen weiteren Nutzungen ist es erforderlich, die Trinkwasserinstallation nach DIN EN 806-5 zu warten. Dazu gehört u.a. die jährliche Reinigung des Trinkwassererwärmers. Ablagerungen sind dabei zu entfernen.
  • Regelmäßig (ca. 1 x pro Jahr) Duschschlauch und Duschkopf auswechseln

Welche Anlagen müssen untersucht werden?

Alle Wasserversorgungsanlagen der Trinkwasser-Installation oder mobile Versorgungsanlagen, die über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung verfügen (mehr als 400 Liter Speichervolumen oder mehr als drei Liter Rohrleitungsvolumen zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle), sind auf Legionellen untersuchen zu lassen. Der Untersuchungsrhythmus variiert je nach Nutzungsart des Gebäudes.

Bei Fragestellungen zu Probenahmestellen und Rhythmen für eine Beprobung Ihres Warmwassersystems auf Legionellen können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

Mit der Untersuchung können Sie dann eine zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle beauftragen.

Weitergehende Informationen können Sie unter folgenden Links erhalten:

Was tue ich bei einem auffälligen Befund?

Wird dem Betreiber bekannt, dass der technische Maßnahmenwert für Legionella spec. überschritten ist, hat er unverzüglich bestimmte Pflichten zu erfüllen.

  • Informationspflicht gegenüber Gesundheitsamt
    • Meldepflicht bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen (§ 16 Abs. 1 TrinkwV)
    • Information über veranlasste Maßnahmen
  • Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen
    • Durchführung entsprechender Untersuchungen mit Ortsbesichtigung sowie Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, Gefährdungsanalyse (§16 Abs. 7)
    • Die Gefährdungsanalyse erstellen zu lassen
  • Information gegenüber dem Verbraucher
    • Information über den Untersuchungsbefund, evtl. Verwendungseinschränkungen, Ergebnis der Gefährdungsanalyse bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes (§ 16 Abs. 7)


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