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Boden- und Altlastenkataster


Die untere Bodenschutzbehörde des Kreises Pinneberg führt ein Verzeichnis über Altstandorte, Altablagerungen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen für das Kreisgebiet.

Wozu braucht man ein Altlastenkataster?

Dieses Verzeichnis, das so genannte Boden- und Altlastenkataster, dient der Dokumentation der Altlastensituation und der Erteilung von Auskünften für Bürger, Behörden und Unternehmen:

  • für gemeindliche Planungen (z.B. für Bebauungspläne) zur Vermeidung der Überbauung von Altlasten. Gefahren für Mensch und Umwelt können frühzeitig erkannt und abgewehrt werden;
  • für Unternehmen, die die öffentliche Ver- und Entsorgung durchführen (z. B. Stadt- und Gemeindewerke);
  • für Grundstückskäufer, die vor dem ungewollten Erwerb von Altlasten und damit vor einem hohen finanziellen Risiko geschützt werden;
  • für Unternehmen werden berechenbare Investitionsentscheidungen ermöglicht und so Investitionssicherheit geschaffen. Werden Altlasten erst im Laufe von Baumaßnahmen festgestellt, können Zeit- und Finanzierungspläne schnell Makulatur werden.

Es ist eine EDV-gestützte Sammlung personenbezogener Daten über schädliche Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten und altlastverdächtige Flächen.

Das Kataster enthält Daten über:

  • Lage, Größe und Zustand einer Altablagerung/ eines Altstandortes/ einer Fläche mit schädlichen Bodenveränderungen
  • Art, Menge und Beschaffenheit der Abfälle und sonstiger Stoffe, die abgelagert oder sonst in den Boden eingetragen worden sind
  • Art des früheren Betriebes, der stillgelegten Anlagen oder stillgelegten Einrichtungen
  • frühere, bestehende und geplante Nutzungen der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen, deren Einwirkungen auf die Umwelt oder deren Beeinträchtigungen der Bodenfunktion, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Beeinträchtigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen
  • Personen, die früher Eigentümer, Besitzer oder Inhaber der tatsächlichen Gewalt waren oder gegenwärtig sind,
  • die sonstigen Sachverhalte, z. B. durchgeführte Untersuchungen oder Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen, und Rechtsverhältnisse, die für die Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Einzelnen oder die Allgemeinheit erforderlich sind.

Die Daten werden gleichzeitig in dem landesweiten EDV-Programm K3 Umwelt - Modul Altlasten geführt und mit dem Geoinformationssystem (GIS) lokalisiert. Auf Grundlage dieser Erfassungsdaten weist man in Abhängigkeit des Konkretisierungsgrades den Standorten einen rechtlichen Status als Altlast bzw. altlastverdächtige Fläche zu. Die Erfassung der Daten erfolgt auf Grundlage von § 5 "Kataster- und Informationssysteme" des Landesbodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchG).

Erteilung von Auskünften aus dem Boden- und Altlastenkataster

Auskünfte aus dem Boden- und Altlasteninformationssystem werden auf Grundlage des Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG) erteilt. Danach hat grundsätzlich jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, die bei einer informationspflichtigen Stelle im Sinne dieses Gesetzes vorhanden sind.

Daten über Altlasten und altlastverdächtige Flächen gelten jedoch in der Regel als so genannte personenbezogene Daten, sofern diese (z.B. über eine Flurstücksnummer) einer konkreten Person (Eigentümer/-in) zugeordnet werden können. Die Eigentümer haben grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse daran, dass Informationen über die Einstufung ihrer Grundstücke als altlastverdächtige Flächen nicht allgemein zugänglich gemacht werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden entsprechende Auskünfte deshalb nur den betroffenen Grundstückseigentümern und den von diesen hierzu ermächtigten Personen erteilt.

Um eine zügige Bearbeitung Ihres Auskunftsersuchens gewährleisten zu können, bitten wir folgende Punkte zu beachten:

  • Der Antrag ist formlos und schriftlich mit Begründung der Antragsstellung zu formulieren. Er muss enthalten:
    • Name und Anschrift des Antragsstellers
    • Darstellung eines berechtigten Interesses (Eigentümer, Käufer, Verfügungs- und Nutzungsberechtigte, Bauherren)
    • Angaben zum Grundstück mit Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück
    • Lageplan mit Kennzeichnung der/des Grundstücke/s
    • Eigentumsnachweis oder Vollmacht des Eigentümers zur Einholung der Auskunft

Ein Antrag auf Auskunft aus dem Boden- und Altlastenkataster kann  hier im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein online gestellt werden. Alternativ kann der Antrag auch weiterhin über das bisherige Formular eingereicht werden. Beide Antragsvarianten sind kostenlos.

Schriftliche Auskünfte aus dem Boden- und Altlastenkataster sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand.
Eine Einsicht in das Boden- und Altlastenverzeichnis ist im Bedarfsfall möglich. Hierzu ist unbedingt ein Termin zu vereinbaren.


Ihre Ansprechperson/en

Frau Golly

Fachdienst Umwelt (FD 26)

Team Bodenschutz und Grundwasser (26-1)

Telefon:  04121/ 4502-2287

Fax:  04121/ 4502-92287

E-Mail:  m.golly@kreis-pinneberg.de

Raum:  3.368

Frau Möller

Fachdienst Umwelt (FD 26)

Team Bodenschutz und Grundwasser (26-1)

Telefon:  04121/ 4502-2288

Fax:  04121/ 4502-92288

E-Mail:  n.moeller@kreis-pinneberg.de

Raum:  3.365

Frau Wefer

Fachdienst Umwelt (FD 26)

Team Bodenschutz und Grundwasser (26-1)

Telefon:  04121/ 4502-2289

Fax:  04121/ 4502-92289

E-Mail:  s.wefer@kreis-pinneberg.de

Raum:  3.370


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