Flächen oder Grundstücke von denen schädlichen schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen (§ 2 Abs. 5 BBodSchG). Sonstige Gefahren sind z.B: Gewässergefahren bei Altablagerungen im Grundwasser oder Gesundheitsgefahren für die Nutzer. (Altablagerungen und Altstandorte).