Bereits seit langem befasst sich der Umweltschutz mit den Medien Wasser und Luft. Die Berücksichtigung des Bodens ist erst seit wenigen Jahren ins Blickfeld gerückt und wurde als unverzichtbarer Bestandteil der natürlichen Umwelt mit In-Kraft-Treten des Bundes-Bodenschutzgesetz und der zugehörigen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung unter einen gesonderten rechtlichen Schutz gestellt.
Die untere Bodenschutzbehörde ist für die Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Bodenschutz im Kreis Pinneberg zuständig. Die Aufgaben der unteren Bodenschutzbehörde verteilen sich im Wesentlichen auf zweit Tätigkeitsschwerpunkte - den Bereich des gefahrenbezogenen Bodenschutzes und den Vorsorgebereich in der Bauleit- und Genehmigungsplanung.
Die untere Bodenschutzbehörde des Kreises Pinneberg führt ein Verzeichnis über Altstandorte, Altablagerungen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen für das Kreisgebiet.
Fachdienst Umwelt (FD 26)
Team Bodenschutz und Grundwasser (26-1)
Fachdienst Umwelt (FD 26)
Team Bodenschutz und Grundwasser (26-1)
Fachdienst Umwelt (FD 26)
Team Bodenschutz und Grundwasser (26-1)
Fachdienst Umwelt (FD 26)
Team Bodenschutz und Grundwasser (26-1)
Fachdienst Umwelt (FD 26)
Team Bodenschutz und Grundwasser (26-1)