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Untersuchungen auf Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel


Am 01. Oktober 1989 traten die Grenzwerte für chemische Stoffe zur Pflanzenbehandlung und Schädlingsbekämpfung (PSM) in Kraft. Diese betragen gemäß Anlage 2 Ziffer 13a der Trinkwasserverordnung für den Einzelwirkstoff 0,0001 mg/l (= 0,1 µg/l) und für die Summe der Wirkstoffe 0,0005 mg/l (0,5 µg/l). Zusätzlich wurden zum 01. Januar 2003 die Grenzwerte für die Einzelwirkstoffe Aldrin, Dieldrin, Heptachlor und Heptachlorepoxid auf 0,03 µg/l festgesetzt.

Im Kreis Pinneberg wurden bereits seit 1978/79 immer wieder Untersuchungen an der Wasserwerke und Einzelwasserversorgungsanlagen durchgeführt.

Seit Inkrafttreten der Grenzwerte für PSM zum 01.10.89 wird das Reinwasser (Trinkwasser) der Wasserwerke im Kreis Pinneberg jährlich auf PSM untersucht. Dabei werden nicht alle Wirkstoffe - das wären mehr als 250 - und deren toxischer Hauptabbauprodukte untersucht, sondern eine Auswahl. Bei dieser Auswahl wird auf die regionalen Gegebenheiten eingegangen. Es werden also Wirkstoffe und deren toxische Hauptabbauprodukte berücksichtigt, die aufgrund der baumschul- und landwirtschaftlichen Nutzung im Kreis Pinneberg vorrangig zum Einsatz kommen oder gekommen sind. Neben den Einsatzkriterien spielt auch die geringe Abbaufähigkeit dieser Stoffe eine Rolle. Eine Belastung des Grundwassers mit diesen Wirkstoffen kann nach heutigem Wissensstand nicht ausgeschlossen werden.

So wurde z.B. für Bodenentseuchungsmaßnahmen das Mittel Di-Trapex eingesetzt. Es besteht aus einer Mischung von Methylisocyanat und den Komponenten 1.3-Dichlorpropen und 1.2-Dichlorpropan. Di-Trapex darf seit Anfang der neunziger Jahre in Deutschland nicht mehr verwendet werden. Sein Trägermittel, 1.2-Dichlorpropan, findet man noch heute in einigen Brunnen des Kreises.

Der Mindest-Untersuchungsumfang auf PSM wird regelmäßig landesweit vom Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz des Landes Schleswig-Holstein mit der Außenstelle Pflanzenschutz in Ellerhoop des Amtes für ländliche Räume an die aktuellen Erkenntnisse angepasst. Einige Wasserwerke untersuchen darüber hinaus noch weitere PSM. Im Juli 1999 wurden die jährlichen Untersuchungen auf die Förderbrunnen ausgeweitet.

Für das Wasserwerk auf Helgoland gilt ein gesonderter Untersuchungsumfang, da das Rohwasser aus der Nordsee nach dem Prinzip der Umkehrosmose aufbereitet und teilweise mit aufbereitetem Brackwasser verschnitten wird. Entsprechend der im Meerwasser in wissenschaftlichen Publikationen nachgewiesenen Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel wurde dieser Untersuchungsumfang festgelegt.


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