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Abfallrechtliche Identifkationsnummer


Vergabe abfallrechtlicher Identifikationsnummern im Online-Verfahren:

Behördliche Identifikationsnummern als Erzeuger oder Entsorger von Abfällen identifizieren die einzelnen Betriebsstätten in unterschiedlichen abfallrechtlichen Verfahren. Behördliche Identifikationsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben, identifizieren die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat.

Im Online-Dienst können behördliche Betriebsnummern als Erzeuger oder Entsorger von Abfällen bzw. als von einem Erzeuger Bevollmächtigter elektronisch beantragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit den zuständigen Behörden auf einfache Art Änderungen oder Löschungen bezüglich der Angaben zum Betrieb mitzuteilen.

HIER zum Onlineverfahren im Verwaltungsportal Schleswig-Holstein


Erläuterung Abfallerzeugernummer

Eine Abfallerzeugernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer (gewerbliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und sonstige wirtschaftliche Unternehmen) benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am Nachweisverfahren, insbesondere am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) und Sammelentsorgungsverfahren teilnehmen zu können.


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