Verwaltung Fachbereich Ordnung Fachdienst Straßenverkehr Team Verkehrsgewerbe Taxi und Mietwagen
Gemäß der §§ 1, 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich einer Genehmigungspflicht, z.B. der Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen.
Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausübung, Änderung oder zum Weiterbetrieb für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz kann beim Fachdienst Straßenverkehr gestellt werden.
Fördermittel für Trennschutzeinrichtungen in Taxen und Mietwagen
Taxen- und Mietwagenunternehmer*innen haben vom 19.05.2020 bis zum 31.08.2020 die Möglichkeit, Fördermittel für die Materialbeschaffung sowie eventuell anfallende Einbaukosten von Trennschutzeinrichtungen zu beantragen.
Bewilligungsbehörde ist die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV). Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI und der BAV.
Fachdienst Straßenverkehr (FD 24)
Team Verkehrsgewerbe (24-11)
Telefon: 04121/ 4502-2446
Fax: 04121/ 4502-92446
E-Mail: fuehrerschein@kreis-pinneberg.de
Raum: 1.038
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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