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Ausübung eines Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)


Der Antrag für die Ausübung kann persönlich abgeholt werden oder wird auf Wunsch zugesandt. Für die Bearbeitung des Antrags sind zudem folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antragsformular,
  • Angaben über die Zahl, den Fahrzeughalter, das amtliche Kennzeichen der zu verwendenden Fahrzeuge,
  • Bescheinigung, Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse des/der Antragstellers/in oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person zum Nachweis der fachlichen Eignung,
  • Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit (Vordruck siehe Ausübung),
  • Bescheinigung des Finanzamtes und der Gemeinde der Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit,
  • Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung,
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlender Vorschüsse) zur Unfallversicherung,
  • polizeiliches Führungszeugnis für den Antragsteller und ggf. die zur Führung der Geschäfte bestellten Person zur Vorlage bei einer Behörde und nicht älter als drei Monate alt,
  • Auszug aus dem Gewerbezentalregister zur Vorlage bei einer Behörde und nicht älter als drei Monate alt
  • Nur bei Unternehmen, die in das Handels- und Genossenschaftsregister eingetragen sind: beglaubigte Abschrift der Eintragungen, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung außerdem die Gesellschafterliste.

Gebühren für die Erteilung der Konzession Taxi Mietwagen
für das 1. Fahrzeug 200 EUR 100 EUR
für jedes weitere Fahrzeug in dem selben Verfahren 100 EUR 50 EUR

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