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Wer als selbständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden läßt, bedarf der Fahrschulerlaubnis. Für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis werden gem. § 17 und 18 FahrlG folgende persönliche Voraussetzungen an den Bewerber gestellt:
Der Bewerber muss,
Als Antragsunterlagen werden benötigt:
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