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Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung


Möchten Sie Ihr außer Betrieb gesetztes PI - Fahrzeug im Kreis Pinneberg wieder zulassen, so bringen Sie bitte dazu folgende Unterlagen im Original mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
    Die Vorlage ist nur bei Änderung des Kennzeichens oder Namensänderung erforderlich
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht vom TÜV, DEKRA, o.ä.)
  • bei Fahrzeugen, die der Sicherheitsprüfung (SP) unterliegen, das gültige Prüfprotokoll
  • Personalausweis oder Reisepass und sofern vorhanden eine Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) und ggf. den Aufenthaltstitel
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten sowie der Führerschein des minderjährigen Fahrzeughalters
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern mit Schwerbehinderung: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten und den Schwerbehindertenausweis des minderjährigen Fahrzeughalters
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- /Vereinsregisterauszug,
    Gewerbeanmeldung und Personalausweis(e) des/der Zeichnungsberechtigten
  • Kennzeichenschild(er) - sofern das Verbleibskennzeichen bei der Außerbetriebsetzung 
    reserviert wurde
  • SEPA-Lastschriftmandat
    Bei abweichendem Kontoinhaber, muss der Fahrzeughalter zwingend das SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben   

Gebühren  
Grundgebühr mit Verbleibskennzeichen 23,60 EUR
Grundgebühr ohne Verbleibskennzeichen 30,60 EUR

Bei Ausstellung der neuen Zulassungsdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) fallen zusätzliche Kosten in Höhe von
8,90 EUR an.

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.

Internetbasierte Antragstellung

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit einer internetbasierten Antragstellung. Die internetbasierte Antragstellung ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht für jedes Fahrzeug oder jeden Antragsteller*in möglich. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier: Behörden Serviceportal.


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