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Umkennzeichnung eines Fahrzeuges


Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei Verlust / Diebstahl der Kennzeichenschilder oder aus persönlichen Gründen umkennzeichnen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht vom TÜV, DEKRA, o.ä.)
  • bei Fahrzeugen, die der Sicherheitsprüfung (SP) unterliegen, das gültige Prüfprotokoll
  • bei Diebstahl der Kennzeichen: Vorlage der Diebstahlsanzeige
  • Verlusterklärung des/der Fahrzeughalter/in
  • Personalausweis oder Reisepass und sofern vorhanden eine Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) und ggf. den Aufenthaltstitel
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten sowie der Führerschein des minderjährigen Fahrzeughalters
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern mit Schwerbehinderung: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten und den Schwerbehindertenausweis des minderjährigen Fahrzeughalters
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- /Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis(e) des/der Zeichnungsberechtigten
  • amtliche Kennzeichen (Schilder)

Gebühren  
Grundgebühr 30,60 EUR

Bei Ausstellung der neuen Zulassungsdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) fallen zusätzliche Kosten in Höhe von
8,90 EUR an.

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.


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